Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Bewirtungsaufwendungen: Wieder 80 % abziehbar?

Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 % verfassungswidrig

Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden können nur bis zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-gesetz). Diese durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführte Regelung hält das Finanzgericht Baden-Württemberg für verfassungswidrig und hat mit dem Vorlagebeschluss v. 26.4.2013 (10 K 2983/11) das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Verfassungswidrige Regelung

Das Finanzgericht hält zwar nicht die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung an sich für verfassungswidrig, sondern dessen Zustandekommen. Denn die Kürzung des Abzugsbetrags von vormals 80 % auf 70 % war Gegenstand der sogenannten Koch-Steinbrück-Liste, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht formell verfassungsmäßig in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt worden war.

Fazit

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten Bewirtungsaufwendungen in Höhe des vor dem Haushaltsbegleitgesetz geltenden Satzes von 80 % als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein davon abweichender Steuerbescheid wäre ggf. durch Einspruch offenzuhalten.

Stand: 12. August 2013

Bild: Kablonk micro - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.