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Reisekostenreform gebilligt, Jahressteuergesetz 2013 endgültig gescheitert

Neues Reisekostenrecht

Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung 906 am 1.2.2013 dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt. Damit können die Neuregelungen zur Verlustverrechnung, der Besteuerung von Organschaften sowie die Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung bezüglich der Reisekosten (u.a. Neudefinition der Arbeitsstätte), neue Verpflegungspauschalen, Bewertung von Mahlzeiten sowie Beschränkung der Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung auf maximal 1.000 € pro Monat in Kraft treten.

Letzte Plenarsitzung ergebnislos für Jahressteuergesetz

In der Plenarsitzung 906 des Bundesrates am 1.2.2013 stand das Jahressteuergesetz 2013 ganz oben unter TOP 1 der Tagesordnungspunkte. Das Gesetzespaket wurde dennoch erwartungsgemäß abgelehnt. Damit ist das JStG 2013 endgültig gescheitert.

Keine Lohnsteuer-Nachschau

Vom Tisch ist damit (zumindest vorerst) die vielfach umstrittene Lohnsteuer-Nachschau. Das JStG enthielt eine neue Vorschrift (§ 42g EStG), welche es den Lohnsteuer-Außenprüfern ermöglicht hätte, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer offiziellen Lohnsteuer-Außenprüfung bei den Betrieben zu erscheinen und die entsprechenden Lohnunterlagen zu verlangen.

Goldsparmodell funktioniert weiter

Das Goldsparmodell sollte durch eine Gesetzesänderung im JStG 2013 rückwirkend zum 25.10.2012 unterbunden werden. Bei diesem Modell gründen Steuerpflichtige eine britische Rohstoff-Handelsgesellschaft, die Gold oder sonstige Edelmetalle kauft. Der durch den Kauf entstandene „Verlust“ senkt durch den negativen Progressionsvorbehalt den Steuersatz des deutschen Steuerpflichtigen im Idealfall bis auf 0 % herab.

Stand: 12. Februar 2013

Bild: 孤飞的鹤 - Fotolia.com

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Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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