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Mahlzeitengestellung 2015

BMF-Schreiben vom 16.12.2014

Sachbezugswerte

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 16.12.2014 (Az. IV C 5, S 2334/14/10005) die Sachbezugswerte für arbeitstäglich an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten bekannt gegeben. Danach gelten folgende Werte: für ein Frühstück 1,63 €, für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 €.

Gleiche Werte

Die Werte entsprechen jenen aus dem Steuerjahr 2014. Eine Anpassung nach oben erfolgte nicht.

Stand: 29. Januar 2015

Bild: jonasginter - Fotolia.com

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Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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