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Gesetz gegen illegale Beschäftigung

Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit ist angesichts der in Deutschland vorherrschenden zweithöchsten Abgabenlast sehr weit verbreitet. Nach Angaben der Bundesregierung hat der Zoll allein in den beiden vergangenen Jahren bei seinen Kontrollen Schäden in Höhe von rund € 1,8 Mrd. aufgedeckt.

Neues Gesetz

Am 20.2.2019 hat das Bundeskabinett den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug sowie gegen Kindergeldmissbrauch beschlossen.

Geplante Maßnahmen

Ziel des Gesetzes ist in erster Linie, die zuständige Sondereinheit beim Zoll massiv zu stärken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) soll zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal bekommen. Mit den verstärkten Kontrollen sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter dem Mindestlohn geschützt werden. Das Gesetz soll nicht zuletzt auch rechtstreue Unternehmen durch einen fairen Wettbewerb schützen und die Chancen von Arbeitslosen auf legale Beschäftigung erhöhen.

Stand: 28. März 2019

Bild: rh2010 - stock.adobe.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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