Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Rechnungsangaben bei „Business Packages“

Rechnungsangaben

Rechnungen der Hoteliers und Gastronomen müssen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) neben den sonstigen Pflichtangaben auch detaillierte Angaben über die „Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung“ enthalten.

Rechnungsangaben bei Pauschalangeboten

Vielfach machen Hoteliers/Gastronomen ihren Kunden (Geschäftskunden) Pauschalangebote, die neben der Übernachtung z. B. auch die Mahlzeiten, den Parkplatz oder Transfers vom/zum Flughafen/Bahnhof beinhalten. Es stellt sich hier vielfach die Frage, wie diese einzelnen Leistungen bezüglich „Menge und Art“ auf einer Gesamtrechnung aufgeschlüsselt werden müssen, damit der Gast ggf. den Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Vereinfachungen

Die Finanzverwaltung lässt in Abschnitt 12.16 Abs. 10 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses diverse Vereinfachungen zu. So beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn folgende, in einem Pauschalangebot enthaltene Leistungen in der Rechnung zu einem Sammelposten zusammengefasst werden und der darauf entfallende Entgeltanteil in einem Betrag ausgewiesen wird: die Abgabe eines Frühstücks, die Nutzung von Kommunikationsnetzen, die Reinigung und das Bügeln von Kleidung, der Schuhputzservice, der Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft, der Transport von Gepäck sowie die Nutzung von Saunaeinrichtungen, Fitnessgeräten oder des Parkplatzes. Zudem wird es nicht beanstandet, wenn der auf diese Leistungen entfallende Entgeltanteil mit 20 % des Pauschalpreises angesetzt wird.

Stand: 28. September 2020

Bild: nd3000 - stock.adobe.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.