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Verzehr an Ort und Stelle

Bäckereifilialen

Unterliegt die Lieferung von Speisen durch eine Bäckereifiliale zum Verzehr an Ort und Stelle dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) oder dem Regelsteuersatz (19 %)? Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Finanzgericht (FG) Münster in dem Verfahren Az. 15 K 2553/16 U.

Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung gewährt im Einspruchsverfahren auf Antrag ein Ruhen des Verfahrens, jedoch keine Aussetzung der Vollziehung. Seitens der Steuerverwaltung wird die (unveränderte) Auffassung vertreten, dass der Regelsteuersatz zu verrechnen ist, wenn die Bäckereifiliale Sitzgelegenheiten hat, die in ihrem Eigentum stehen oder angemietet wurden bzw. in Absprache mit dem Eigentümer mitbenutzt werden können.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Letztlich entscheidet sich die Frage nach dem Umsatzsteuersatz nach den Sitzgelegenheiten. Fehlt es an vorhandenen Sitzgelegenheiten, ist nach Verwaltungsauffassung der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden (OFD Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2018, Kurzinfo USt 3/2018).

Stand: 25. September 2018

Bild: Gary - stock.adobe.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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