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Neue Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Sozialversicherungs-Rechengrößen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden die für die gesetzliche Sozialversicherung verbindlichen Verdienstgrenzen jährlich festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für 2017 soll in der allgemeinen Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von € 6.350,00 im Monat bzw. von € 76.200,00 im Jahr gelten. Für die Beschäftigten in Ostdeutschland gelten niedrigere Grenzen von € 5.700,00 im Monat bzw. € 68.400,00 im Jahr.

Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für West und Ost einheitliche Verdienstgrenzen von € 4.350,00 im Monat bzw. € 52.200,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf € 4.800,00 im Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr.

Stand: 28. September 2016

Bild: vizafoto - Fotolia.com

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Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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