Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Kosten für Epilepsiehund

Der Fall

Eine zu 100 % behinderte Steuerpflichtige machte zum einen Aufwendungen für die Unterbringung ihres Hundes in einer Hundepension als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Die Aufwendungen seien wegen ihrer stationären Unterbringung in einem Epilepsiezentrum und der Vollzeittätigkeit ihres Ehemannes erforderlich. Zum anderen machte sie Ausbildungskosten für den Hund als außergewöhnliche Belastungen geltend. Der Hund wurde entsprechend ausgebildet, um aufgrund von Veränderungen des Hautgeruchs und der Oberflächentemperatur Epilepsieanfälle vorzeitig erkennen zu können. Daneben machte die Steuerpflichtige noch ihren Behindertenpauschbetrag geltend.

FG-Urteil

Die Finanzrichter am Finanzgericht Baden-Württemberg ließen den Abzug beider Aufwendungen – also die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages und der außergewöhnlichen Belastungen – nicht zu. Auch die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen sei ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen mit dem Behindertenpauschbetrag abgegolten sind (Urteil vom 30.11.2016, Az. 2 K 2338/15). Im Klartext bedeutet dies, dass kranke und behinderte Steuerpflichtige entweder nur den Pauschbetrag (dieser beträgt zwischen € 310,00 bei einer Behinderung ab 25 % und € 1.420,00 bei einer Behinderung von mindestens 95 %, § 33b Abs. 3 Einkommensteuergesetz/ EStG) oder die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen können. Die tatsächlichen Aufwendungen müssen im Einzelnen nachgewiesen werden.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: fuxart - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.