Seitenbereiche
Erkundigen Sie sich in unserem Infocenter
Inhalt

E-Rechnung

Informationen zur E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025

der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 dazu, Rechnungen von Geschäftskunden nur noch in elektronischer Form zu empfangen und ab dem 01.01.2027 Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt.
 
Der Aufwand zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hängt auch vom Digitalisierungsgrad des Unternehmens ab. Wir empfehlen Ihnen, die notwendige Umstellung der Prozesse rund um die E-Rechnung frühzeitig anzugehen. So profitieren Sie unmittelbar von den mit der Einführung verbundenen Kosteneinsparungen und machen Ihre Prozesse rechtssicher.
 
Sicherlich bedeutet die Umsetzung dieser weiteren gesetzlichen Änderung zunächst einen Mehraufwand, der in Ihren Tagesablauf integriert werden muss. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, muss in Ihrem Unternehmen wahrscheinlich eine neue Software-Lösungen eingerichtet werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung von Datev Unternehmen Online oder können Ihre Rechnungsschreibung auch komplett übernehmen.
 
Wir begleiten Sie als zuverlässiger Partner bei der Umsetzung der E-Rechnungsprozesse.

Registrieren Sie sich auf der DATEV E-Rechnungsplattform

Mit der E-Rechnungsplattform von DATEV sind alle Unternehmen zudem von Anfang an optimal aufgestellt. Mit den geplanten Anwendungen auf der DATEV E-Rechnungsplattform heben Sie Ihre digitalen Rechnungsprozesse auf die nächste Stufe und gestalten den Rechnungsdatenaustausch mit Ihren Geschäftspartnern künftig noch komfortabler.
 
Transparent & übersichtlich: Ihr persönliches E-Rechnungspostfach kommt ab Herbst 2024

  • Sämtliche Rechnungseingangs- und -ausgangsprozesse immer im Blick
  • Sie erhalten Rückmeldungen über Versandstatus und Eingang bei Geschäftspartnern
  • Bereitstellung einer eigenen E-Mail-Adresse im Postfach für eingehende E-Rechnungen sowie einer integrierten Virenprüfung
  • Digitale Vernetzung Ihrer Kanzlei oder Ihres Unternehmens mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern

Durchgängig & vernetzt: Anbindungen zum Jahreswechsel 2024/2025 geplant

  • Automatischer Versand, Empfang und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen über Schnittstellen aus Ihren eingesetzten DATEV-Softwarelösungen sowie z. B. ERP- und Drittanbieter-Lösungen
  • Verwendung etablierter digitaler Standards für E-Rechnungen: XRechnung und ZUGFeRD 2.x

Optimal aufgestellt & rechtssicher: Für das geplante Tax Reporting ab voraussichtlich 2028

  • Die zukünftig verpflichtende Meldung von (Einzel-)Umsätzen an das Finanzamt
  • Die DATEV E-Rechnungsplattform unterstützt zukünftig die verpflichtende Meldung von (Einzel-) Umsätzen an das Finanzamt

So geht die Registrierung:

Für Unternehmen, die bereits DATEV-Software nutzen oder durch ein DATEV-Mitglied die Buchführung erstellen lassen:
Melden Sie sich mit Ihrem bestehenden DATEV-Konto an oder legen Sie ein neues DATEV-Konto an.
Die Registrierung dauert nur wenige Minuten. Die Registrierung ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den sofortigen Zugriff auf die Plattform und alle zukünftigen Erweiterungen.
 
https://e-rechnungsplattform.apps.datev.de/register




Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.